button button button button button button

AGB für Reiseverträge
terms

1. Anfrage des Kunden und Angebot des Veranstalters
a) Die Anfrage des Kunden an uns, ACL Experience, Inhaber Carsten Lau (nachfolgend als „ACL“ abgekürzt), ist unverbindlich. Durch die Anfrage teilen Sie uns ihre Reisewünsche mit, und fordern uns zur Abgabe eines Angebotes auf.
b) ACL erstellt auf die Anfrage ein Angebot, das 30 Tage bindend ist. Es bleibt bindend, wenn Sie dieses Angebot annehmen, indem Sie eine Reiseanmeldung (Buchung) tätigen.

2. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. An diese Anmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 14 Tage ab Datum des Poststempels, Faxberichts oder der e-Mail Ihrer Anmeldung, gebunden. (In der Regel erfolgt die Annahme innerhalb einer Woche, jedoch dauert die Anfrage der Verfügbarkeit einzelner Leistungen manchmal etwas länger.)
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

3. Bezahlung
Bei Erhalt der Reisebestätigung zahlen Sie bitte 30% des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet und ist spätestens nach 7 Tagen fällig. Der restliche Reisepreis ist 90 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 90 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis sofort fällig. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch uns. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

4. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots auf unserer Internetseite sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die von uns angebotenen Touren können unter Umständen und je nach Reisegestaltung mit körperlichen Anstrengungen verbunden sein. Der Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich einen seiner körperlichen Belastbarkeit angemessenen Reisestil zu wählen. An Aktivitäten nimmt der Reiseteilnehmer, wenn sie ein Gesundheitsrisiko in sich bergen oder ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen, auf eigenes Risiko teil.
Wir dulden das Mitführen von illegalen Gegenständen und Substanzen nicht. Sollte ein Reiseteilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich den reibungslosen Ablauf der Reise stören oder die Sicherheit der Reisegruppe gefährden, kann der Reiseteilnehmer vom weiteren Verlauf der Reise ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist eine Rückerstattung nicht bezogener Leistungen ausgeschlossen. Alle Umtriebe, Nachteile, Schädigungen und Kosten gehen zu Lasten des verursachenden Reiseteilnehmers.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Leistungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen. Während der Reise können zusätzliche Leistungen angeboten und Aktivitäten durchgeführt werden, die nicht im Reisepreis eingeschlossen. Soweit der Reiseleiter hierfür Empfehlungen ausspricht und den Kontakt herstellt oder die Durchführung ermöglicht, sind wir lediglich als Vermittler tätig.

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte Ziffer 20 dieser Reisebedingungen.
6.2. Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-.
6.3. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6.4. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Leistungen (z. B. Hotel, Mietwagen) ist in Ziffern 6.1. und 20. geregelt.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1. Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung;- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;- die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Angeboten angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 5 vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseangaben erklärt haben.- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
10.2. Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
10.3. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Bei Leistungen eines dritten Leistungsträgers, die ein erhöhtes Risiko in sich bergen (wie z.B. risikoreiche Sportaktivitäten, Helikopterflüge, Raftingtouren) die durch uns lediglich vermittelt werden, sind wir von einer Haftung ausdrücklich befreit.

11. Gewährleistung
11.1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Erste Instanz hierfür ist der Reiseleiter. Sie erreichen uns unter der am Ende dieser Reisebedingungen unter „Veranstalter“ ersichtlichen Telefonnummer zu den üblichen Geschäftszeiten. Oder schicken Sie uns eine e-Mail oder Telefax. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Unterlagen genannte Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an.
11.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
11.3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
11.4. Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

12. Stellung des Reiseleiters und Fahrers
a) Reiseleiter sind während der Reise beauftragt Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen und sonstige Erklärungen der Reiseteilnehmer entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist.
b) Eine Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch Reiseleiter oder durch einen örtlichen Vertreter von uns ausgesprochen werden.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

14. Beschränkung der Haftung
14.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
14.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
14.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, eine Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.
Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

16. Versicherungen Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt.

17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Staat des Sitzes des am Ende der Reisebedingungen genannten Veranstalters.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

19. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

20. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 6.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot !
Alle Angaben berechnen sich pro Person, sofern unten nicht anders angegeben! Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) können wir anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
- Bis zum 43. Tag vor Reiseantritt 10%
- Vom 42. bis 31. Tag vor Reiseantritt 60%
- Vom 31. bis 16. Tag vor Reiseantritt 80%
- Vom 15. bis 7. Tag vor Reiseantritt 90%
- Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 100%

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktritterklärung. Die pauschalierte Rücktrittentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerben ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

21.Gültigkeit der Angaben in unserem Internetauftritt und der Informationen in Printform
Die Angaben dieses Internetauftrittes und der Informationen in Printform sind auf dem jeweils neusten Stand und sie werden regelmäßig und zeitnah aktualisiert. Änderungen sind jeder Zeit vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine, Reisezeiten etc. ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstiger rechtswirksam getroffenen Abreden.

Veranstalter:
ACL Experience
Inh. Carsten Lau
3823 N 100 E Ogden, UT 84414, USA
Telefon: +1 (801) 710 2881
e-Mail: information@acl-experience.com